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   OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21   

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OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21 (https://dejure.org/2021,56010)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2021 - 1 Rv 152/21 (https://dejure.org/2021,56010)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - 1 Rv 152/21 (https://dejure.org/2021,56010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • strafrechtsiegen.de

    Zweckgebundenes Darlehen - Treuepflicht des Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2
    Strafbarkeit des Darlehensnehmers wegen Untreue zum Nachteil des Darlehensgebers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.08.2019 - 2 StR 381/17

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen, Bestehen bei faktischer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Bei Darlehensverhältnissen oder sonstigen Kreditvereinbarungen ist der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber grundsätzlich nicht treupflichtig (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris m.w.N.).

    Erforderlich ist dabei jedoch, dass das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögenssorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmacht und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris; BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88 -, juris).

    Dies wird bei einem Darlehen in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris, unter Hinweis auf: bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]).

  • BGH, 06.03.1984 - 5 StR 997/83

    Verhandlung in der Fortsetzungsverhandlung ohne den Angeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Bei einem zweckgebundenen Darlehen kann zwar durch die Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente im Einzelfall eine derartige Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber begründet werden (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 1984 - 5 StR 997/83 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 1998 - 3 Ss 1395/97 -, juris).

    Der Angeklagte als Geschäftsführer hatte insoweit nicht für die Bank zu handeln, sondern - entsprechend seiner Hauptpflicht aus dem Darlehensvertrag - an die Bank zu leisten (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 1984 - 5 StR 997/83 -, juris).

  • BGH, 22.11.1955 - 5 StR 705/54
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Dies wird bei einem Darlehen in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn durch die besondere Zweckbindung und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Darlehensnehmers zur zweckgerechten Verwendung der Valuta Vermögensinteressen des Darlehensgebers geschützt werden und diese wirtschaftlich im Mittelpunkt des Vertrages stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris, unter Hinweis auf: bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]).

    Damit ist jedoch keine Zweckbindung dergestalt festgestellt, dass die Darlehensnehmerin die Darlehensvaluta nur für bestimmte, vorab mit dem Darlehensgeber vereinbarte - und womöglich ihm zugutekommende - Zwecke verwenden durfte (andere Konstellation: bei Dallinger MDR 1969, 534 [Brauereidarlehen zur Investition in eine dauerhaft zu beliefernde Gaststätte]; Urteil vom 22. November 1955 - 5 StR 705/54, BGHSt 8, 271, 272 f. mwN [Baukostenzuschuss eines zukünftigen Mieters des zu errichtenden Hauses]).

  • OLG Zweibrücken, 15.01.2010 - 1 Ss 10/09

    Nachstellung: Voraussetzungen für eine Beharrlichkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Eine Schuldspruchberichtigung ist nur in den Fällen unbedenklich, wenn die Tat so bereits in der Anklage oder im Eröffnungsbeschluss gewürdigt worden ist, der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO vor dem Tatgericht erfolgt ist, dem Antrag des Staatsanwalts bzw. des Verteidigers entsprach oder eine andere Verteidigung des Angeklagten in tatsächlicher Hinsicht nicht möglich erscheint (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. Januar 2010 - 1 Ss 10/09 -, juris).
  • BGH, 16.10.2007 - XI ZR 132/06

    Anwendung des VerbrKrG auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Über die Einzelheiten des Mitteleinsatzes entscheidet der Darlehensnehmer selbst, weil er mit dem zur Verfügung gestellten Darlehen ein zeitlich befristetes Kapitalnutzungsrecht erwirbt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - XI ZR 132/06, juris Rn. 15).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Unter der Tat ist das "konkrete Vorkommnis", nicht seine rechtliche Beurteilung als eine strafbare Handlung bestimmter Art zu verstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68 -, BGHSt 22, 105-108).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 480/88

    Verkauf und Abtretung von Forderungen an die Bank aus Factoringvertrag - Einlösen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Erforderlich ist dabei jedoch, dass das Vertragsverhältnis Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweist und die dadurch festgelegte Verpflichtung zur fremdnützigen Vermögenssorge einen wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses ausmacht und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - 2 StR 381/17 -, juris; BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 480/88 -, juris).
  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ss 1395/97

    Abtretung an Kreditgeber, Aufhebung, Betrug, Dreiecksbetrug, Untreue

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Bei einem zweckgebundenen Darlehen kann zwar durch die Einbeziehung auftragsähnlicher Elemente im Einzelfall eine derartige Vermögensbetreuungspflicht des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber begründet werden (vgl. BGH, Urteil vom 06. März 1984 - 5 StR 997/83 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05. März 1998 - 3 Ss 1395/97 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.1988 - 1 Ws 943/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21
    Außerhalb der Grenzen der strafbaren Untreue liegen solche Schuldverhältnisse, die nicht fremdnützig typisiert sind, sondern dadurch charakterisiert werden, dass fremde Vermögensinteressen auf eigene gegenläufige treffen und dass jeder Vertragsteil die Beziehung zum anderen nur um des eigenen Vorteils willen anknüpft und verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Dezember 1988 - 1 Ws 943/88 -, juris).
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